9.3. Im vorliegenden Verfahren hat der Regierungsrat der Gesuchgegnerin im Rahmen der Erledigung der Projekt-Einwendungen zugesichert, dass die lärmbelasteten Flächen der Parzellen aaa und ccc von zusammen 145 m2 im Landerwerbsverfahren entschädigt würden (RRB Nr. 2018-000029 vom 17. Januar 2018 [Gesuchbeilage 5, Beilage 4 zur Eingabe der Gesuchgegnerin vom 1. Oktober 2021]). Darauf behaftet die Gesuchgegnerin den Gesuchsteller. Dieser anerkennt zwar die Zahlungsplicht für das Zugesicherte, unter den Parteien ist aber strittig, was diese Zusicherung beinhaltet.