8.2. Die Abtretung der insgesamt 251 m2 ab der Parzelle aaa zerschneidet das Grundstück in zwei Teile mit Inhalten von ca. 8'842 m2 (Restparzelle aaa) und ca. 2'066 m2 (neue Parzelle). Die Neuparzelle liegt nur zu einem kleinen Anteil in der Zone Ar I bzw. einer Bauzone, der Grossteil liegt in der Grünzone sowie im Gewässerabstand. Dieser Bereich war schon vor der Abtretung für eine Überbauung zu schmal. Der unüberbaute Abschnitt der Restparzelle aaa bleibt überbaubar. Die beiden Parzellen bleiben unter der neuen Brücke hindurch über ein Wegrecht miteinander verbunden (Erw. 7.3.4.). Sie sind unabhängig voneinander über die Z-Strasse erschlossen.