Der Umstand, dass die Fläche notfalls innert fünf Arbeitstagen zu räumen sei, verunmögliche eine Vermietung nicht. Der vermietete Platz müsse ohnehin zugänglich sein und Sofortmassnahmen im Notfall seien selbstverständlich. Bei der Teilräumung der Parzellen bbb/ccc habe es aus anderen Gründen Probleme gegeben (Zugänglichkeit / nicht im Voraus vereinbart). Aufgrund der Hochwassergefahr habe die Gesuchgegnerin überdies ein eigenes Interesse an der Räumbarkeit der Fläche. Für diese sei derselbe Mietzins erhältlich wie für die ungedeckten Abstellplätze.