7.3.3. 7.3.3.1. Für den Fall, dass die Abtretung ab der Parzelle aaa zu mehr als einem Viertel des absoluten Landwerts entschädigt werden sollte, verlangt der Gesuchsteller die Anrechnung des Mehrwerts, den die Gesuchgegnerin aus der Weiternutzung der Fläche als Lagerplatz ziehe.