m2 resultierte. Da der Landwert für die Zuteilungsflächen nun auf Fr. 50.00/m2 festgesetzt wird, ist auch der Abzug für die Belastung der Flächen mit dem Wegrecht entsprechend proportional auf Fr. 8.00/m2 zu reduzieren. 7.3.2.8. Als weiteres Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass für den vergrösserten Grenzabstand keine Entschädigung geschuldet ist und dass die Zuteilungsflächen aus der Zone öBA mit Fr. 50.00/m2 und das auf der Zuteilungsfläche liegende Wegrecht mit Fr. 8.00/m2 abzugelten sind.