7.3.2.6. Der absolute Landwert für die Zone Ar I wurde vorliegend auf Fr. 500.00/m2 festgesetzt (Erw. 6.2.9.). Für die Zone ist W3 ist aufgrund der Wohnnutzung von einem höheren Landwert auszugehen. Dem Gericht, und namentlich dessen Fachrichtern, erscheint ein absoluter Landwert von durchschnittlich Fr. 600.00/m2 für die umliegenden Bauzonen als angemessen. - 31 -