Die Flächen hätten vielmehr aufgrund des notwendigen Unterhalts für ihn eine Belastung dargestellt. Für sie selbst hätten die Flächen allenfalls einen gewissen Wert aufgrund der Vergrösserung der Grundstücke. Auf die Zuteilungen möchte sie dennoch nicht verzichten (Protokoll, S. 17 f.). Schliesslich unterbreitete sie dem Gesuchsteller ein Angebot von Fr. 20.00/m2 für die Zuteilungsflächen, welches dieser ablehnte (Protokoll, S. 25).