SAR 713.121] vom 25. Mai 2011). Zudem müssten auch die 10 % Grünflächen irgendwo platziert werden. Weiter habe der Kanton im Schreiben vom 6. Juni 2016 von einem Verkauf der Zuteilungsflächen gesprochen. Da es sich um Zone-öBA-Land handle, werde es zum tieferen Wert von Fr. 170.00/m2 angerechnet. Eine Anpassung der Zonierung könne allenfalls beim Gemeinderat beantragt werden. Andernfalls werde diese wohl bei der nächsten Nutzungsplanungsrevision erfolgen. Das auf der Zuteilungsfläche lastende Wegrecht werde mit dem Angebot von. Fr. 28.00/m2 ausreichend entschädigt (nur 2-3-malige Nutzung pro Jahr, geringe Unterhaltsnotwendigkeiten). Es könne immer noch auf die Zuteilung verzichtet