Der Gesuchsteller verlangt für die in der Zone öBA liegenden Zuteilungsflächen von zusammen 200 m2 Fr. 170.00/m2. Das Wegrecht, womit beide Zuteilungsabschnitte belastet werden, will er mit Fr. 28.00/m2 abgelten. Er führt weiter aus, die Zuteilungsflächen seien keine Abgeltung des vergrösserten Strassenabstands. In der Zone Ar I werde der Grenzabstand vom Gemeinderat festgesetzt. Bei einer zulässigen Gesamthöhe von 15 m sei mit einem Grenzabstand von 6 m zu rechnen. Das entspreche dem nun geltenden Strassenabstand; es gebe demnach keine Einschränkung der Nutzung, die kompensiert werden müsste.