7.2.5.2. Das Wegrecht wird vom Berechtigten voraussichtlich nur wenige Male pro Jahr beansprucht, während die Gesuchgegnerin die Fläche die überwiegende Zeit des Jahres selbst nutzen kann, sei es als Zufahrt oder allenfalls als Abstellfläche für Fahrzeuge. Nutzt sie die Fläche nicht, wird diese auch nicht beschädigt und es entfallen Unterhaltsarbeiten. Zudem handelt es sich um eine Schotterfläche auf ebenem Land, deren Instandsetzung – sollte es einmal Schäden geben – wenig kostet. Mit einem hohen Unterhaltsaufwand ist daher nicht zu rechnen. Die angebotene Abgeltung von Fr. 25.00/m2 ist nicht zu beanstanden.