7.2.5. 7.2.5.1. Im Zusammenhang mit dem einzuräumenden Fuss- und Fahrwegrecht auf den Parzellen bbb und ccc ist auch die Entschädigung für den künftigen Unterhalt des Schotterwegs strittig. Gemäss Gesuchgegnerin genügt die Einmalentschädigung von Fr. 25.00/m2 nicht für den "ewigen" Unterhalt der Wegfläche. Die Entschädigung für den Unterhalt der Wegrechtfläche sei vom Gericht festzusetzen oder vom Kanton zu gewährleisten.