Grundsätzlich schliesst die Belastung einer Fläche mit einem Wegrecht eine Vermietung derselben Fläche aus. Vorliegend steht das Wegrecht jedoch nur einem engen Nutzerkreis zur Verfügung und diesem nur für einen Zweck, für den das Recht voraussichtlich nur wenige Male pro Jahr beansprucht werden muss. Die Beanspruchungen werden sodann zeitig voraus angekündigt. Für die Vermietung zur Lagerung von Material oder Containern, die bei Ausübung des Wegrechts umplatziert werden müssten, ist der wegrechtsbelastete Abschnitt nicht mehr geeignet. In Notfällen könnte der Zugang allenfalls nicht rechtzeitig gewährt werden. Das Abstellen von grossen Fahrzeugen wäre aber weiterhin möglich.