7.2.3. An der Verhandlung vom 29. November 2023 führte der Vertreter des Gesuchstellers aus, die von ihm eingereichten Aufnahmen belegten, dass eine problemlose Räumung der Flächen möglich sei. Auch könne das Wegrecht dazu genutzt werden, um beide Flächen zu verbinden. Die Erschliessung der Flächen sei auf diese Weise problemlos möglich. Die Gesuchgegnerin hielt dem entgegen, dass es ein Unterschied sei, ob die Flächen durch den Mieter selbst geräumt würden oder ob eine Räumung angeordnet werde. Sie ist aber grundsätzlich bereit, die Möglichkeit einer Erschliessung über das Wegrecht zu prüfen (Protokoll, S. 14). - 26 -