7.2.2. Die Gesuchgegnerin verlangt für die Einräumung des Wegrechts dieselbe Entschädigung wie für die Abtretungen, weil diese Flächen nicht mehr an Gewerbetreibende vermietet werden könnten. Die Räumungsthematik werde unterschätzt. Die Erfahrung zeige, dass eine kurzfristige Räumung hohe Kosten verursache (zwei Mieter mussten während des Baus je eine Teilfläche temporär räumen, was den Kanton rund Fr. 27'000.00 kostete; Duplik S. 12; Protokoll, S. 14). Der wegrechtsbelastete Bereich könne sodann nicht als Grünfläche angerechnet werden. Das würde gegen Sinn und Zweck einer Grünfläche verstossen. Ausserdem verfüge die Parzelle bbb bereits über eine zusammenhängende Grünfläche von 10 %.