Bei einer künftigen Überbauung der Grundstücke mit Wohn- und Gewerbeflächen, komme die Wegrechtsfläche in den Grenzabstand zu liegen und könne ohnehin nicht mehr vermietet werden. Zudem müssten auch bei einer Lagernutzung 10 % der Grundstückfläche begrünt werden, sinnvollerweise im Grenzbereich (z.B. als Schotterstrasse im Wegrechtsbereich). Es liege keine vollständige Entwertung des Wegrechtsbereichs vor.