7.2. 7.2.1. Die Parzellen bbb und ccc werden auf einer Fläche von 96 m2 bzw. 17 m2 mit einem Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten des Kantons Aargau belastet. Der Gesuchsteller offeriert für die Einräumung des Fuss- und Fahrwegrechts auf den Parzellen bbb und ccc Fr. 77.00/m2. Der Gesuchsteller hat die angebotene Wegrechtsentschädigung "nach üblicher Praxis" auf einen Drittel des auf 50 % relativierten Landwerts festgesetzt (Fr. 460.00 ÷ 2 ÷ 3 = Fr. 77.00; vgl. Replik S. 8). Das Wegrecht werde nur zwei bis drei Mal pro - 25 -