6.2.12. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass der Verkehrswert für die Teilabtretung in der Zone Ar I ab der Parzelle bbb Fr. 500.00/m2 beträgt (absoluter Landwert). Die Teilabtretung ab der Parzelle aaa ist mit Fr. 250.00/m2 (50%, relativer Landwert) zu entschädigen. Eine darüberhinausgehende Entschädigung für kommerzielle Nutzung ist nicht geschuldet. Der Verkehrswert für die Teilabtretung ab der Parzelle aaa in der Grünzone beträgt Fr. 10.00/m2. 7. 7.1. Nachfolgend sind weitere strittige Entschädigungspositionen zu behandeln.