6.2.11. Für die Abtretung des Landes in der Grünzone (Parzelle aaa) sollen gemäss Gesuchsteller Fr. 10.00/m2, gemäss Gesuchgegnerin Fr. 50.00/m2 entschädigt werden. Der Gesuchsteller argumentiert mit der fehlenden kommerziellen Nutzung. Die Gesuchgegnerin begründet die Höhe der Forderung nicht.