Der Gesuchgegnerin wurde empfohlen, die Nutzung der Parzelle im selben Baugesuch zu regeln. Mit Schreiben vom 24. Februar 2023 (Beilage 3 zum Schreiben der Gesuchgegnerin vom 14. Juni 2023) führte die Bauverwaltung betreffend die Nutzung der Parzelle ccc aus, dass die aktuelle Nutzung sowie die erstellte Einfriedung eine wesentliche Nutzungsänderung darstellen. Die Nutzung sei zwar zonenkonform, unabhängig davon sei jedoch ein Baubewilligungsverfahren erforderlich. Anlässlich der Verhandlung vom 29. November 2023 reichte die Gesuchgegnerin ein Schreiben der Abteilung Bau und Planung der Bauverwaltung Q._____ vom 18. Oktober 2023 ein.