Aus einem Schreiben der Bauverwaltung Q._____ an die Gesuchgegnerin vom 17. September 2020 (Beilage 2 zum Schreiben der Gesuchgegnerin vom 1. Oktober 2021) geht hervor, dass diese ein Baugesuch für den Abbruch des Gebäudes Nr. ggg auf Parzelle ccc eingereicht hatte und beabsichtigte, Parzelle ccc als Lagerplatz von Fahrzeugen zu nutzen. Die Bauverwaltung Q._____ teilte der Gesuchgegnerin mit, die aktuelle Nutzung einer Teilfläche der Parzelle als Lagerplatz sei aus den alten Baugesuchen nicht ersichtlich. Es liege dafür keine Baubewilligung vor. Der Gesuchgegnerin wurde empfohlen, die Nutzung der Parzelle im selben Baugesuch zu regeln.