Parzelle aaa mit der D._____ AG scheint – mindestens zum Teil – dieselbe Fläche zu beschlagen. Die angehefteten Pläne lassen eine genaue Ortung im Vergleich mit dem Landerwerbsplan für die Parzelle aaa nicht zu. Auch hier ist die Abtretungsfläche aber nicht betroffen. Diese scheint unabhängig vom Strassenbauprojekt schon vorher nicht vermietet worden zu sein. Die eingereichten Mietverträge vermögen den Nachweis für eine gewerbliche Nutzung der Abtretungsfläche auf der Parzelle aaa nicht zu erbringen.