6.2.10.6. Der Gesuchsteller verlangt den Nachweis, dass die gesamten Flächen zum geltend gemachten Mietzinsniveau vermietet seien. Die angeblich vermieteten Flächen auf den Parzellen aaa, bbb und ccc seien sodann gemäss AGIS Luftbild umgenutzt worden. Sie seien abhumusiert und eingekiest worden und dienten neu als Lagerplätze für Baumaterialien und als Abstellplatz für Fahrzeuge. Umgestaltung und Umnutzung seien bewilligungspflichtig. Es sei zweifelhaft, ob derartige Bewilligungen vorlägen oder erteilt werden könnten, insbesondere in Bezug auf die Parzelle aaa, wo ein erheblicher Teil im Strassenabstand oder in der Grünzone bzw. dem Gewässerabstand liege.