6.2.10.4. Die kleine Abtretungsfläche ab der Parzelle bbb liegt am äussersten Südzipfel des Grundstücks, anstossend an die Landwirtschaftsparzelle eee und die Parzelle fff in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA; AA). Dieser Bereich der Parzelle bbb ist noch nicht überbaut. Zumindest mit der in das Grundstück hineinragenden Parzelle ccc, ebenfalls im Eigentum der Gesuchgegnerin, ist dieser Teil noch überbaubar, weshalb für die Abtretung der absolute Landwert geschuldet ist.