Die Arbeitszone A der Gemeinde T._____ ist für Bauten und Anlagen von Grossgewerbe und Industrie sowie zugehörige Dienstleistungs-, Büro- und Lagerbauten und dergleichen bestimmt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig (§ 11 Abs. 1 BNO T._____ vom 26. November 2021, genehmigt durch den Regierungsrat am 10. August 2022). Nicht zugelassen sind öffentliche Tankstellen (exkl. Elektrostationen) und Nebenanlagen (Shops, Autowaschanlagen etc.), Verteil-, Umlade- und Lagerbetriebe der Logistik sowie reine Lagerbetriebe und Abstellflächen (§ 11 Abs. 2 BNO T._____). Wohnungen sind nur für betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet.