Die Gewerbezone G der Gemeinde W._____ ist für den Bau von mässig störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie Kleinindustrien bestimmt. Wohnungen dürfen nur errichtet werden, soweit sie aus betriebstechnischen Gründen erforderlich sind oder durch den Inhaber genutzt werden. Reine Wohnbauten sind nicht gestattet (§ 10 Abs. 1 BNO W._____ vom 7. Dezember 2006, genehmigt durch den Regierungsrat am 14. März 2007). In der Zone G gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 16 m (§ 4 Abs. 1 BNO W._____).