ob die Parzellen vor dem Verkauf einen Ertrag aus Vermietung abgeworfen hätten. Schliesslich sei zu ermitteln, ob weitere Umstände, wie etwa Verwandtschaft, Gegengeschäft oder Kaufrechte den Preis beeinflusst hätten. Es sei damit erstellt, dass keine direkt mit den streitbetroffenen Grundstücken vergleichbaren Grundstücke vorhanden seien (Eingabe vom 3. Januar 2025 [recte: 2024]).