Es sei daher eine Reduktion um 10 % vorzunehmen. Gemäss den jeweils anwendbaren Zonenbestimmungen seien auf allen drei Vergleichsgrundstücken Wohnnutzungen für Betriebsinhaber oder standortgebundenes Personal zulässig, was in Q._____ nicht der Fall sei. Es habe daher eine weitere Reduktion um 15 % zu erfolgen. Die Bauvolumen und Nutzungen der Vergleichsgrundstücke dagegen seien ähnlich wie im Bereich der betroffenen Grundstücke in Q._____. Unter Berücksichtigung einer Reduktion um insgesamt 25 % seien die Vergleichspreise als relevant zu betrachten. Das entsprechende Preisniveau der Vergleichsgrundstücke liege bereinigt zwischen Fr. 502.00/m2 und Fr. 337.00/