6.2.7.2. Der Gesuchsteller lässt dazu vorbringen, während bei der Wohnnutzung die Mikrolage von grosser Bedeutung sei, funktioniere der Markt für Gewerbeflächen regional, selbst über die Kantonsgrenzen hinweg. Dabei stehe die Grösse der Flächen und deren Erschliessung in Bezug auf das übergeordnete Strassennetz, den Gleisanschluss sowie allenfalls ÖV für das Personal im Vordergrund. Die Erschliessungsqualität am Stichtag sei für alle drei Vergleichsgrundstücke besser zu beurteilen als für die Parzellen der Gesuchgegnerin vor der Umfahrung. Es sei daher eine Reduktion um 10 % vorzunehmen.