Im Sinne dieser Rechtsprechung ist im vorliegenden Fall der Zeitrahmen etwas auszudehnen. Es werden die vorausgehenden fünf Jahre berücksichtigt und die Angaben der Vergleichspreise aus den Jahren 2015 bis 2017 aus Nachbargemeinden miteinbezogen. 6.2.7. 6.2.7.1. Dem Gericht wurden vom KStA die folgenden Handänderungen aus Nachbargemeinden in vergleichbaren Zonen im Zeitraum zwischen Juni 2015 und Juni 2020 gemeldet: - 16 -