4.1.3. Der Kanton offeriert eine Entschädigung für die Abtretung des Landes in der Arbeitszone I (Zone Ar I) – basierend auf dem absoluten Landwert von Fr. 460.00/m2 – von 115.00/m2 für die Abtretung ab der Parzelle aaa (relativiert auf 25 %) bzw. von 253.00/m2 für die Abtretung ab der Parzelle bbb (relativiert auf 55 %). Die Abtretungsfläche in der Grünzone (angrenzend an die XX) soll mit Fr. 10.00/m2 entschädigt werden. Die Landzuteilungen sollen mit Fr. 170.00/m2 angerechnet werden. Die Einräumung des Fussund Fahrwegrechts auf den Parzellen bbb und ccc werden mit Fr. 77.00/m2 entschädigt, jene auf den Zuteilungsflächen mit Fr. 28.00/m2.