Von der Parzelle bbb sind ca. 7 m2 abzutreten, ca. 28 m2 werden zugeteilt und 133 m2 werden vorübergehend beansprucht. Die Zuteilungsfläche sowie weitere 96 m2 der Parzelle bbb werden mit einem Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten des Kantons Aargau (zwecks Böschungsunterhalt) belastet. Der Parzelle ccc werden ca. 172 m2 zugeteilt, 40 m2 werden vorübergehend beansprucht. 134 m2 der Zuteilungsfläche sowie weitere 17 m2 der Parzelle ccc werden mit einem Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten des Kantons Aargau zwecks Unterhaltsarbeiten an der Umfahrungsstrasse belastet.