4. 4.1. 4.1.1. Das Umfahrungsprojekt tangiert drei Parzellen der Gesuchgegnerin. Von der Parzelle aaa sind ca. 251 m2 abzutreten, wodurch das Grundstück zerschnitten wird in die Restparzelle aaa mit 8'842 m2 und in eine neue Parzelle mit 2'066 m2. Auf 248 m2 der Abtretungsfläche, die nach dem Bau der Umfahrungsstrasse unterhalb der Brücke liegen werden, wird zugunsten der jeweiligen Eigentümerin der Parzelle aaa ein Fuss- und Fahrwegrecht eingeräumt, wobei eine Nutzung dieser Fläche als Abstellplatz vorgesehen ist. Zudem werden 166 m2 während des Baus vorübergehend beansprucht.