E.2. Das Gericht führte am 29. November 2023 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 2). Die eingeholten Vergleichspreise wurden mit den Parteien diskutiert. Die Parteien ersuchten daraufhin um schriftliche Bekanntgabe der Vergleichsgrundstücke sowie um Ansetzung einer Frist, um dazu Stellung nehmen zu können (Protokoll, S. 9 f.). F.1. Mit Schreiben vom 30. November 2023 brachte das Gericht den Parteien eine Übersicht über die Vergleichsgrundstücke aus den Gemeinden -6- W._____, T._____ und U._____ zur Kenntnis. Den Parteien wurde freigestellt, bis 8. Januar 2024 dazu Stellung zu nehmen.