D.1. Mit Beweisanordnung vom 13. März 2023 forderte der Präsident des SKE die Parteien auf, dem Gericht bis 14. Juni 2023 verschiedene Dokumente einzureichen und diverse Fragen zu beantworten. D.2. Dieser Aufforderung kamen der Gesuchsteller und die Gesuchgegnerin jeweils mit Eingabe vom 14. Juni 2023 nach. Mit Schreiben vom 19. Juni wurden die beiden Eingaben der jeweiligen Gegenpartei übers Kreuz zur Kenntnis gebracht. E.1. Die ursprünglich für den 27. September 2023 geplante Verhandlung wurde aufgrund einer Terminkollision auf den 29. November 2023 verschoben (Vorladung vom 21. Juli 2023).