C. Mit E-Mail vom 16. Februar 2023 ersuchte das Gericht das kantonale Steueramt (KStA) um eine Übersicht der in der Gemeinde Q._____ erzielten Baulandpreise von Juni 2015 bis Juni 2020. Das Gewünschte ging am 28. Februar 2023 beim Gericht ein. Da in der Gemeinde Q._____ kaum Vergleichspreise vorhanden waren, wurde die Anfrage auf die Gemeinden T._____, U._____, V._____, W._____, X._____ und Y._____ ausgedehnt (E-Mail vom 1. März 2023). Die Vergleichspreise aus den umliegenden Gemeinden wurden dem Gericht am 11. April 2023 übermittelt.