Darauf antwortete der Vertreter des Gesuchstellers mit Eingabe vom 29. Oktober 2021. Der Vertreter der Gesuchgegnerin gab am 17. Januar 2022, nach mehrfach erstreckter Frist, die letzten Bemerkungen ab. Diese wurden der Gegenseite am 18. Januar 2022 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen.