B.7. Der Vertreter der Gesuchgegnerin nahm innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 Stellung zur Eingabe der Gegenseite vom 16. August 2021. Es stellte folgende neue Anträge: "1. Die Eingabe des Kanton Aargau vom 16. August 2021 sei gesamthaft aus dem Recht zu weisen. 2. Eventualiter: Die Eingabe sei in diesen Teilen aus dem Recht zu weisen: Randziffern: 3-6, 10-19, 33, 49-56, 73-76 sowie 81-88. 3. -5- An den Anträgen in der Duplik vom 7. Juni 2021 wird vollumfänglich festgehalten."