B.5. Der Vertreter der Gesuchgegnerin reichte nach mehrfach erstreckter Frist am 7. Juni 2021 die Duplik ein. Die Begehren wurden wie folgt geändert: Der Entschädigungsbetrag wurde auf Fr. 2'759'107.00 erhöht (Antrag Ziff. 1) und es wurde eine zusätzliche Entschädigung für den vergrösserten Grenzabstand zur Strassenparzelle gefordert (Antrag Ziff. 2). B.6. Ebenfalls am 7. Juni 2021 teilte Rechtsanwalt Alexander Rey dem Gericht mit, dass er den Kanton im vorliegenden Verfahren vertrete. Innert erstreckter Frist reichte er am 16. August 2021 die Vernehmlassung zur Duplik ein. Die Anträge wurden wie folgt ergänzt: