2. Eventualiter ist die Enteignung bei Parzelle Nr. bbb um 96 m2 und bei Parzelle ccc um 17 m2 auszudehnen. 3. Unter den ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Enteigners." B.4. Das BVU nahm innert mehrfach erstreckter Frist Stellung zum Entschädigungsbegehren (Eingabe vom 15. Februar 2021). Es beantragt: "1. Die Begehren der Gesuchgegnerin seien abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. 2.1 Der Rechtserwerb sei gemäss beiliegendem Entwurf des Enteignungsvertrags zu genehmigen. -4-