B.3. Die A._____ AG beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Luc Humbel, Brugg. Dieser informierte das Gericht mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 über das Vertretungsverhältnis und ersuchte um Akteneinsicht. Er wurde am 28. Oktober 2020 telefonisch auf die Aktenauflage bei der Gemeinde hingewiesen. Am 16. November 2020 reichte er für die Klientin ein Entschädigungsbegehren mit folgenden Anträgen ein: "1. Die A._____ AG sei für die erlittene Enteignung gesamthaft (inkl. Inkonvenienzentschädigung) mit einem Betrag von Fr. 2'748'544.00 zuzüglich Zins zu 1,5 % ab 29. Juni 2020 aus der Staatskasse zu entschädigen.