Alle übrigen Rechtserwerbe wurden einvernehmlich geregelt. B.1. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ersuchte das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), mit Eingabe vom 8. Oktober 2020, das Enteignungsverfahren gemäss §§ 150 ff. BauG für das umschriebene Vorhaben (A.1.) einzuleiten. B.2. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2020 wies der Präsident des SKE den Gemeinderat Q._____ an, die Enteignungsakten vom tt. Oktober 2020 bis tt. November 2020 zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Gleichzeitig forderte er die A._____ AG auf, innert der Auflagefrist Begehren nach § 152 BauG schriftlich anzumelden.