Der Regierungsrat genehmigte am tt. März 2013 beide Projektteile. Gegen die Beschlüsse wurden Rechtsmittel ergriffen, in deren Folge das Verwaltungsgericht die Genehmigung des Abschnitts 1 und das Bundesgericht die Genehmigung des Abschnitts 2 aufhoben. Daraufhin wurden Projektänderungen vorgenommen (Strassenverlegung im Bereich XZ und Gestaltung XV), die vom 4. Januar 2016 bis 2. Februar 2016 öffentlich aufgelegt wurden.