4. Die Entschädigungen werden 20 Tage nach Rechtskraft dieses Entscheids zur Zahlung fällig und sind ab dann mit 1.25 % zu verzinsen. 5. Im Übrigen gelten die Reglungen gemäss Enteignungsvertragsentwürfen (je in der Fassung eingereicht mit der Stellungnahme des BVU vom 26. November 2020); diese werden zu integrierten Bestandteilen des vorliegenden Entscheids erklärt. 6. Alle darüberhinausgehenden Begehren werden abgewiesen.