1. Der Gesuchsteller hat dem Gesuchgegner 1 für die ab der Parzelle ccc abzutretende Fläche von ca. 30 m2 gemäss Landerwerbsplan vom 19. April 2017 eine Entschädigung von Fr. 250.00/m2 zu bezahlen. Die Abtretung erfolgt lastenfrei. 2. Der Gesuchsteller hat dem Gesuchgegner 2 für die ab der Parzelle ddd abzutretende Fläche von ca. 30 m2 gemäss Landerwerbsplan vom 19. April 2017 eine Entschädigung von Fr. 250.00/m2 zu bezahlen. Die Abtretung erfolgt lastenfrei. 3. Der Gesuchsteller hat dem Gesuchgegner 1 die Einschränkung der Parkiermöglichkeiten auf der Parzelle ccc mit Fr. 10'000.00 zu entschädigen.