Wie schon an der Verhandlung vom 29. September 2021 gesagt, verbliebe bei Einhaltung der vorgegebenen Masse zu wenig Platz für die Erstellung einer neuen Treppe entlang der Hausfassade (Protokoll S. 9). Nach einhelliger Ansicht der Fachrichter lässt sich auch mit baulichen Anpassungen der bestehenden Treppen nicht der Raum schaffen, dass Ausnahmebewilligungen für zwei Parkplätze beantragt werden könnten. Das Sachleistungsbegehren ist daher als nutzlos abzuweisen. Es bleibt bei der Abgeltung gemäss Erw. 6.3.8.