Die Parzelle ccc hatte nur eine Garage und damit nur einen "quasi" (senkrecht zur Fassade) bewilligten Vorplatz als Fahrzeugabstellplatz. Im Bereich der ehemaligen Garage (Ostseite des Wohnhauses) hat das BVU im Amtsbericht vom 25. Januar 2022 eine Ausnahmebewilligung (mit Auflagen) für einen Längsparkplatz (parallel zur Strasse) in Aussicht gestellt, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Pflichtparkplatz. Der Vorplatz der Streitliegenschaft liegt vor der Baulinie. Ausnahmebewilligungen werden dort nur mit einem Beseitigungsrevers erteilt § 67a Abs. 2 BauG).