Ursprünglich hatte die Liegenschaft eine Garage, deren Zufahrt und Vorplatz gemäss Stadtrat Q. rechtmässig sind und Besitzstandsschutz geniessen sollen, obschon die aktuellen Verkehrsverhältnisse auf der X-Strasse nicht mehr mit jenen zu Zeiten der ursprünglichen Baubewilligung zu vergleichen sind.