6.3.4.2. Nach Prüfung der gegebenen Situation auf den Parzellen ccc und ddd stellt das BVU Ausnahmebewilligungen gemäss § 67a BauG für einen Längsparkplatz auf der Parzelle ccc und zwei Längsparkplätze auf der Parzelle ddd in Aussicht, vorausgesetzt es handle sich nicht um Pflichtparkplätze. Für das Parkfeld auf der Parzelle ccc sei zudem ein Überfahrtsrecht über die Nachbarparzelle ddd notwendig und die Zu- und Wegfahrt dürfe aus Sicherheitsgründen nur im rechts-rechts-Regime (d.h. auf die stadteinwärts - 18 -