Auf dem fraglichen Grundstückbereich werde seit Jahrzehnten d.h. seit jener Bewilligung ununterbrochen parkiert und die Parkplätze seien markiert. Dieser Zustand sei weder von kantonalen noch von kommunalen Behörden je als rechtswidrig abgemahnt worden. 1931 sei eine Tankstelle bewilligt worden. Danach sei an der X- Strasse 55 eine Velohandlung betrieben worden, deren Lieferwagen vor dem Haus abgestellt worden sei. Einer der Parkplätze sei nach der Erinnerung des Gesuchgegners 1 auch an einen Wohnungsmieter der Liegenschaft für ca. Fr. 80.00/Monat vermietet worden. Diese Parkplätze seien rechtmässig, auch wenn keine Akten dazu mehr auffindbar seien.