Die beiden Streitliegenschaften liegen an einer sehr stark befahrenen Strasse und an einem nordexponierten Hang. Die strassenabgewandte, sonnigere Südseite ist hangaufwärts ausgerichtet. Die Lage ist sowohl für eine Wohn- wie für eine Geschäftsnutzung im Badener Vergleich als eher unterdurchschnittlich zu werten. Die ortskundigen Gesuchgegner vermochten denn selber auch keine höheren Vergleichspreise zu belegen oder auch nur zu benennen (auch nach förmlicher Bekanntgabe der zugrundegelegten Vergleichszahlen, F.2., 2. Absatz).